
Als eigenständige Abteilung Floorball im Eisbären Juniors Berlin e.V. haben wir seit Dezember 2024 eine Abteilungsordnung, die der Vorstand der Eisbären Juniors beschlossen hat.
Die Abteilungsordnung findet ihr hier zu nachlesen.
Abteilungsordnung Floorball EJB
ORDNUNG DER FLOORBALL ABTEILUNG DES EISBÄREN JUNIORS BERLIN e.V.
Präambel
- Innerhalb des Hauptvereines können bei entsprechendem Bedarf oder im Hinblick auf sportfachspezifische Notwendigkeiten Abteilungen eingerichtet werden.
- Die Abteilungsordnung (AO) dient der näheren Ausgestaltung und Verwaltung der Abteilung und darüber hinaus der Gewährleistung des reibungslosen Sportbetriebs.
- 1 Ermächtigungsgrundlage
- Grundlage für diese Abteilungsordnung ist die Satzung des Eisbären Juniors Berlin e.V in seiner gültigen Fassung.
- 2 Name der Abteilung
- Die Abteilung führt den folgenden Namen: Abteilung Floorball Eisbären Juniors, im weiteren Abteilung genannt.
- 3 Rechtliche Stellung
- Die Abteilung ist rechtlich unselbstständig und organisatorisch eine Untergliederung des Vereins. Die Abteilung kann keine eigenen Rechtsgeschäfte abschließen. Nach § 51 AO Satz 3 sind Abteilungen als funktionale Untergliederungen keine selbstständigen Steuersubjekte.
- Die Abteilung nimmt im Rahmen des satzungsmäßigen Vereinszweckes die Aufgaben für die jeweilige Sportart, hier Floorball wahr. Dazu zählt auch insbesondere die Vertretung des Vereines in den Belangen der Fachsportart gegenüber externen Institutionen und gegenüber dem jeweiligen Fachverband.
Die Abteilung ist Mitglied im Floorball Verband Berlin-Brandenburg (FVBB).
- Die Abteilung regelt die fachlichen Aufgaben des Sportbetriebes und dieAngelegenheiten des internen Geschäftsbetriebes selbstständig, jedoch unter Beachtung der Vorgaben der Satzung und ergänzender Ordnungen des Hauptvereines.
- Die Abteilung ist an Beschlüsse gebunden, die der Vorstand oder andere beschlussfähige Gremien des Hauptvereines gefasst oder erlassen haben.
- Verträge und Geldgeschäfte mit Außenwirkung außerhalb des vom Vorstand genehmigten Abteilungshaushaltes können nur durch den Vereinsvorstand abgeschlossen werden. Unter Vorstand des Hauptvereines ist hier der Vorstand nach BGB § 26 zu verstehen. Der Vereinsvorstand kann durch Beschluss begrenzte Kompetenzen an die Abteilungsleitung delegieren.
- Der Vereinsvorstand hat das Recht an Versammlungen der Abteilungsleitung und der Abteilung teilzunehmen. Entsprechende Einladungen sind auch dem Vorstand des Hauptvereins zuzuleiten.
- 4 Mitglieder
- Alle Mitglieder der Abteilung sind Mitglieder des Eisbären Juniors Berlin e. V. und unterliegen den in der Vereinssatzung für die Mitglieder festgelegten Rechten und Pflichten. Maßgebend für die Mitgliedschaft in der Abteilung ist ein entsprechender Eintrag in der Mitgliederliste des Vereins. Das gilt gleichermaßen für aktive, wie für passive Mitglieder der Abteilung.
- Mit Erwerb der Mitgliedschaft in der Abteilung erkennt das Mitglied diese Abteilungsordnung an. Sie ist auf Verlangen auszuhändigen und/oder kann auf der Webseite www.eisbaeren-juniors.de eingesehen werden.
- 5 Mitgliederverwaltung
- Die Belange der Mitgliederverwaltung werden von den zuständigen Organen der Abteilung wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug. Die Abteilung und die Geschäftsstelle unterrichten sich gegenseitig über An- und Abmeldungen von Mitgliedern in der Abteilung.
- 6 Abteilungshaushalt
- Die Abteilung kann kein eigenes Vermögen bilden. Am Ende eines Vereinsjahres bestehende Überschüsse dürfen jedoch in das folgende Vereinsjahr übertragen werden.
- Die Abteilung erstellt zum Beginn eines Vereinsjahres einen Abteilungshaushalt. Dieser muss vom Vorstand des Hauptvereins genehmigt werden.
- 7 Organe
- Die Organe der Abteilung sind die ordentliche Abteilungsversammlung und die Abteilungsleitung.
- Die Abteilungsleitung gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung enthält die Bedingungen des internen Geschäftsbetriebes, das Zustandekommen von Beschlüssen und ihre Dokumentation, sowie die internen Vertretungs- und Zuständigkeitsregeln. Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch den Vorstand des Hauptvereins.
- Die Abteilungsversammlung kann die Bildung weiterer Abteilungsorgane beschließen.
- 8 Abteilungsversammlung
- Die Abteilungsversammlung ist das höchste Organ der Abteilung. Die Abteilungsversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Jahresbericht der Abteilungsleitung
- Entlastung der Abteilungsleitung
- Genehmigung des von der Abteilungsleitung aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
- Wahl und Abberufung der Abteilungsleitung und der einzeln Organe
- Die ordentliche Abteilungsversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt durch die Veröffentlichung des Abteilungsvorstandes, auf der Webseite der Abteilung, unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von 4 Wochen.
- Jedes Abteilungsmitglied kann bis spätestens 7 Tage vor einer Mitgliederversammlung bei der Abteilungsleitung schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Die/der Versammlungsleiter:in hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekanntzugeben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die auf der Abteilungsversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.
- Anträge auf Änderung der Abteilungsordnung müssen spätestens 3 Wochen vor der turnusmäßigen Abteilungsversammlung bei der Abteilungsleitung gestellt werden, damit diese den Mitgliedern mit der Einladung rechtzeitig genug bekannt gemacht werden können und eine Prüfung der rechtlichen Umsetzbarkeit des Antrages erfolgen kann.
- Änderungen der Abteilungsordnung werden erst durch die Bestätigung des Vorstandes des Hauptvereins gültig.
- Die Abteilungsversammlung wird von der/vom Vorsitzenden der Abteilungsleitung, bei dessen Verhinderung von ihrer/seiner Stellvertretung geleitet. Ist keines der Abteilungsleitungsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung die/den Leiter:in mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Die Abteilungsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit sich aus der Satzung/ der Abteilungsordnung nichts Abweichendes ergibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Abteilungsleiter:in den Ausschlag. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Zur Änderung der Abteilungsordnung ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- ln der Abteilungsversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, welches mindestens 3 Monate vor der Abteilungsversammlung ordentliches Mitglied geworden ist. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen.
- Minderjährige Abteilungsmitglieder sind ab ihrem 16. Geburtstag berechtigt, ihr Stimmrecht persönlich auszuüben, ansonsten sind die gesetzlichen Vertreter berechtigt, das Stimmrecht für minderjährige Abteilungsmitglieder auszuüben.
- 9 Abteilungsleitung
- Die Wahl der Mitglieder der Abteilungsleitung erfolgt durch die Abteilungsversammlung. Die Kandidat:innen stellen sich für die Positionen der Abteilungsleitung namentlich zur Wahl.
- Vom Vorstand der Hauptvereins wird ein/e Abteilungsleiter:in benannt. Die/der Abteilungsleiter:in hat in der Abteilungsleitung ein Vetorecht.
- Die Abteilungsleitung besteht mindestens aus 3 Mitgliedern (einer/einem Vorsitzenden, einer Stellvertretung, einer/einem Kassenwart:in), maximal aus 5 Mitgliedern und der/dem vom Vorstand des Eisbären Juniors Berlin e.V. eingesetzten Abteilungsleiter:in.
- Die Mitglieder der Abteilungsleitung werden in der Regel für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
- Tritt ein Mitglied der Abteilungsleitung zurück, führt seine Stellvertretung die Geschäfte weiter oder es sind Neuwahlen innerhalb von 3 Monaten durchzuführen.
- 10 Auflösung der Abteilung
- Die Auflösung der Abteilung kann nur durch den Vorstand des Hauptvereins beschlossen werden.
- Nach Auflösung der Abteilung wird das vorhandene Vermögen dem Hauptverein übergeben.
- 11 Schlussbestimmung
- Sofern die Abteilungsordnung keine Regelungen enthält, gilt die Vereinssatzung und die Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen.
- Diese Abteilungsordnung wurde durch den Vorstand des Hauptvereines im Dezember 2025 beschlossen und tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.

